Die Feldmarksgenossenschaft Schoningen (FMG) ist ein Realverband nach dem Realverbandsgesetz von 1969 mit Sitz in Schoningen. Der Verbandsbereich umfasst das Gebiet der Gemeinde Schoningen. Die Gründung erfolgte am 21. März 1972. 1. Vorsitzender war damals Heinrich Gieseke bis 1980. Es folgte Friedrich Meyer-Ilse 1980 – 2002, Karl Fricke seit 2002.
Verbandsanteile haben alle Eigentümer der Gemeinde Schoningen, die an einem Verkopplungs-verfahren teilgenommen haben. Grundlage ist der Rezeß (Theilungs-Urkunde) der Verkopplung von 1896. Die Gesamtfläche aller Grundstücke umfasst 816 ha. Der Flächenanteil für Wege, Gräben und gemeinschaftliche Anlagen beträgt davon ca. 58 ha. Diese sind Eigentum der heutigen FMG, gehören nicht wie in vielen anderen Ortsteilen der Kommune.
Die Feldmarksgenossenschaft sorgt für einen guten Pflegezustand der Wege, unterhält die Gräben und nimmt die erforderlichen Pflegearbeiten der Bäume, Büsche und Hecken vor. Zur Unterstützung der Ausgabenfinanzierung werden Mittel der Jagdgenossenschaft und Zuwendungen der Kommune eingesetzt. Bei Bedarf können Umlagen erhoben werden ( Zuzahlung der Grundstückseigentümer).
Wichtige Entscheidungen werden durch die Mitgliederversammlung entschieden. Den Vorstand bilden 1. und 2. Vorsitzender sowie der Schriftführer. Für den 2. Vors. und den Schriftführer werden Stellvertreter gewählt.

1. Vorsitzender: Karl Fricke
2. Vorsitzender: Jan Gobrecht
Schriftführer: Günther Kücheman
Stellvertreter: Henning Otte
Stellvertreter: Jan Böttcher
Kassenführer: Karl-Heinz Gieseke
Historie der Feldmarksgenossenschaft Schoningen
Zu Beginn der Verkopplung ( Flurbereinigung) wurde jedes eingebrachte Grundstück nach Lage, Nutzungsart, Entfernung vom Hof und Qualität des Bodens geschätzt. Man stufte die Parzellen in 13 Klassen mit Punkten von 1 – 100 ein. Soweit nicht Straßen oder öffentliche Wege vorhanden waren, musste ein Netz an neuen Wirtschaftswegen und Gräben zur Ableitung des Wassers und zur möglichen Aufnahme des Drainagewassers angelegt werden. Im Beteiligungsverfahren konnten die Beteiligten Wünsche äußern, nicht alles konnte berücksichtigt werden. Die Kosten des Verfahrens mussten auch durch die Eigentümer mit finanziert werden. Hohlwege, Böschungen, frühere Gräben u.ä. musste jeder neue Eigentümer selbst beseitigen. Die Vorteile der neuen Flächenstrukturen überwogen deutlich, eine Voraussetzung für rationellere Bewirtschaftung war geschaffen. Das Bild zeigt die Gemarkung Schoningen mit plattdeutschen Flurbezeichnungen.